Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Fabian Plecha Energieberatung („Energieberater“), erbringt auf Basis der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Energieberatung, wie zum Beispiel Energieaudits, energetische Inspektionen von Klimaanlagen sowie Erstellung von Energieausweisen.

1.2 Die jeweiligen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen werden zwischen dem Energieberater einerseits und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber („AG“) andererseits geschlossen. Der Umfang des jeweiligen Auftrags richtet sich nach der separaten schriftlichen Beauftragung (Vertrag oder Angebot/Annahme), wobei in dem Vertrag bzw. Angebot des Energieberaters enthaltende von diesen AGB abweichende Regelungen vorgehen. Abweichende, entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG finden jedoch keine Anwendung, es sei denn der Energieberater stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Mitwirkung des AG

2.1 Der Energieberater ist für die Erbringung seiner Dienstleistung auf die Mitwirkung des AG angewiesen. Der AG ist verpflichtet, dem Energieberater sämtliche im Herrschaftsbereich des AG zugängliche Informationen, welche zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind, auf Kosten des AG unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der AG steht für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit ein. Über eventuelle Änderungen der übermittelten Informationen hat der AG den Energieberater unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

2.2 Der AG ist verpflichtet, dem Energieberater ungehinderten Zugang zu den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und Anlagen zu verschaffen.

2.3 Von dem Energieberater erstellte Dokumente werden vom AG binnen zehn (10) Werktagen auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.

3. Vergütung, Zahlungsfristen, Zahlungsverzug

3.1 Die Dienstleistungen des Energieberaters werden auf Basis der im Vertrag vereinbarten Regelungen vergütet. Gleiches gilt für Zahlungsfristen.

3.2 Im Falle des Zahlungsverzugs seitens des AG stehen dem Energieberater Verzugszinsen in Höhe von 9% nebst einer Pauschale von 40 Euro zu. Daneben ist der Energieberater berechtigt, seine Dienstleistungen für die Dauer des Zahlungsverzugs teils oder vollständig einzustellen und die Lieferung etwaiger Dokumente zurückzuhalten. Sollte ein Zahlungsverzug einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen überschreiten, ist der Energieberater zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. In diesem Fall steht dem Energieberater die auf die bisher erbrachten Dienstleistungen entfallene anteilige Gesamtvergütung nebst einer pauschalen Vergütung in Höhe von 25% auf die nicht erbrachten Dienstleistungen zu. Diese pauschale Vergütung deckt den erfolgten Vergütungsausfall.

4. Geistiges Eigentum, Geheimhaltung und Datenschutz

4.1 Der Energieberater behält die gesamten geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Dokumenten. Der AG erhält ein unwiderrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Dokumenten für die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Zwecke.

4.2 Die Parteien werden sämtliche einander übermittelten Informationen nach den Regeln des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vertraulich behandeln. Dies gilt für den AG lediglich im Hinblick auf die kommerziellen Rahmenbedingungen des Vertrages.

4.3 Der Energieberater ist berechtigt, die ihm vom AG übermittelten personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten. Der AG erteilt insoweit seine Einwilligung und bestätigt, dass er berechtigt ist, die Einwilligung im Namen sämtlicher Personen zu erteilen, die von der Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Energieberater betroffen sind.

5. Rechtzeitigkeit und Verzug

5.1 Die im Vertrag vereinbarten Termine sind Circa-Termine. Eine fristgerechte Erbringung der Dienstleistungen ist von der Mitwirkung des AG abhängig und gilt als erfolgt, wenn die Dienstleistung inklusive der Lieferung der entsprechenden Dokumente innerhalb von bis zu vier (4) Wochen nach dem im Vertrag genannten Termin erfolgt.

5.2 Ein Verzug ist dann gegeben, wenn der Energieberater die Dienstleistung inklusive der Lieferung der entsprechenden Dokumente über den vorbenannten Zeitraum schuldhaft verzögert. Ereignisse, die die Dienstleistung des Energieberaters vorübergehend unmöglich machen und nicht von ihm zu vertreten sind, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. In einem solchen Fall erfolgt die angemessene Anpassung der Vertragstermine.

6. Leistungsstörungen und Haftung

6.1 Der Energieberater wird die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt, den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Gesetzen erbringen. Die Parteien sind sich einig, dass der Energieberater keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleitung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des AG liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

6.2 Die Haftung des Energieberaters ist ausgeschlossen, wenn Fehler des Energieberaters darauf beruhen, dass der AG seiner Mitwirkungspflicht aus Ziffer 2 nicht vollständig oder mangelhaft nachgekommen ist.

6.3 Der Energieberater stellt sicher, dass Berechnungen / Messungen innerhalb der Dienstleistungen mit aktueller und branchenüblicher Software und Hardware durchgeführt werden. Die Haftung des Energieberaters ist ausgeschlossen, wenn Fehler des Energieberaters darauf beruhen, dass die verwendete Software oder Hardware fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert bzw. kalibriert wurde.

6.4 Der Energieberater haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Energieberater – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

6.5 Die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Nutzungsausfall, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

6.6 Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

6.7 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

6.8 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 6 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Energieberaters, von Angestellten, Vertretern, und Erfüllungsgehilfen.

7. Kündigung

7.1 Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7.2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der AG seines Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Energieberater keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der AG den Energieberater in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Energieberaters nicht ändert. In diesen Fällen gilt Ziffer 3.2, Satz 4 dieser AGB.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gegen den Energieberater ist Bochum.

9. Verschiedenes

9.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Bochum.

9.2 Der Energieberater ist berechtigt, Erfüllungshilfen für die Erbringung der Dienstleistungen einzubinden. Der Energieberater haftet für das ordnungsgemäße Aussuchen der Erfüllungsgehilfen nach entsprechenden Qualifikationskriterien.

9.3 Keine Partei ist berechtigt, Rechte und/oder Ansprüche unter dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

9.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen des Vertrages und dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als zwischen den Parteien vereinbart, die dem wirtschaftlich und rechtlich gewünschten Ergebnis der Parteien am nächsten kommt.

Gültig ab 15.08.2024